Unsere Pflegeschulungen bieten eine unverzichtbare Basis an Informationen, um den Pflegealltag zu erleichtern und Sicherheit zu gewährleisten.
Viele Familien entscheiden sich bewusst dafür, ihre pflegebedürftigen Angehörigen selbst zu betreuen.
Da jedoch die wenigsten Angehörigen gelernte Pfleger oder Krankenschwestern sind, erweisen sich Pflegeschulungen als äußerst wertvolle Ressource.
Unser Ziel ist es, dass Sie am Ende der Schulungen in der Lage sind, eigenständig pflegerische Hilfen zu leisten. Beachten Sie, dass Pflegeschulungen gemäß
§45 SGB XI von den Pflegekassen unentgeltlich angeboten werden und sowohl von Angehörigen als auch von ehrenamtlich tätigen Personen in Anspruch genommen
werden können.
Hier in unserer Trainingsakademie stehen wir Ihnen zur Seite,
um Sie mit dem nötigen Wissen auszustatten und Ihre Pflegekompetenz zu stärken. Gemeinsam gehen wir den Weg zu einer qualitätsvollen Pflegebegleitung.
Vereinbaren Sie einen kostenfreien Termin:
Telefon: 0395 – 37937547
Sie haben die Fragen – wir haben die Antworten.
Mit einem Anruf bei der Pflegekasse. Hier werden alle Daten aufgenommen und der Antrag wird automatisch zum medizinischen Dienst der Krankenkasse weitergeleitet. Dieser Dienst kommt zum Begutachtungstermin in die Häuslichkeit des Antragstellers, erstellt das Gutachten und leitet das zur Pflegekasse. Hier wird der Pflegegrad entschieden.
Der Unterschied zwischen Alltagsbegleitung und einem Pflegedienst liegt darin, dass Alltagsbegleitung in erster Linie darauf abzielt, älteren Menschen im Alltag zu helfen und sie zu unterstützen, während ein Pflegedienst auch medizinische Pflegeleistungen wie Wundversorgung und Medikamentenverabreichung anbieten kann.
Bei der Pflegeberatung gemäß §37.3 SGB XI kommt ein Berater direkt zu Ihnen nach Hause. Gemeinsam werden Ihre derzeitige Pflegesituation und Ihre Bedürfnisse besprochen. Ihnen werden verschiedene Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten erklärt. Während des Gesprächs haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Ihre Anliegen zu äußern.
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden.
Es wird von den Pflegekassen gemäß §45 SGB XI bereitgestellt und richtet sich nach dem Pflegegrad der betroffenen Person. Hier sind die monatlichen Pflegegeldbeträge je nach Pflegegrad in 2024: