Kostenfreie
Pflegeberatung

Entdecken Sie die Bedeutung unserer Pflegeberatung gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI: - Ihr Schlüssel zu optimaler häuslicher Pflege! -


Bei uns verstehen wir, dass Pflege mehr ist als nur eine Verpflichtung –
es ist ein persönlicher Weg, der Unterstützung und Qualität erfordert.

Unser Pflegeberatungsgespräch, verankert im § 37 Absatz 3 SGB XI, ist ein unverzichtbarer Bestandteil für alle, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen.

Das Wichtige auf einen Blick:

  1. Verpflichtung ab Pflegegrad 2: Pflegebedürftige, die ohne Hilfe eines Pflegedienstes zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, sind dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze durchführen zu lassen. Dies gewährleistet nicht nur die Qualität der häuslichen Pflege, sondern bietet auch wertvolle Unterstützung für Pflegepersonen.
  2. Durchführung in Ihrer Häuslichkeit: Unsere Beratungseinsätze finden im vertrauten Umfeld statt. Unser Ziel ist es, Ihre Pflege zu begleiten und praktische Unterstützung zu bieten.
  3. Inhalte des Beratungseinsatzes:
    - Allgemeine Einschätzung: Unsere Pflegeberater bewerten, ob die Pflege durch pflegende Angehörige ausreichend gesichert ist. Falls notwendig, empfehlen sie Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer häuslichen Situation.
    - Weitere Themen: Im Gespräch werden auch Aspekte wie die Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades, der Bedarf an Pflegehilfsmitteln, Tipps für den Pflegealltag sowie Hebe- und Lagerungstechniken ausführlich besprochen.


Vertrauen Sie auf meine Expertise, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Ihr Weg zu optimaler Pflege beginnt hier!

Vereinbaren Sie einen kostenfreien Termin:
Telefon: 0395 – 37937547

Informationen
zum Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Es wird von den Pflegekassen gemäß §45 SGB XI bereitgestellt und richtet sich nach dem Pflegegrad der betroffenen Person. Hier sind die monatlichen Pflegegeldbeträge je nach Pflegegrad in 2024:

Hier sind die monatlichen Pflegegeldbeträge je nach Pflegegrad in 2024:

  • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 764 Euro
  • Pflegegrad 5: 946 Euro